Hedda Stausberg Peter Stausberg Heidedyk 26   47802 Krefeld Tel 02151  56 32 23
Ärztin für Allgemeinmedizin Internist

Gemeinschaftspraxis Stausberg

Buntes Allerlei: Das AVWG (Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz)

Was sind Rabattverträge?

Viele Krankenversicherungen haben mit einzelnen oder mehreren Arzneimittelherstellern Verträge abgeschlossen, in denen die Hersteller Rabatte einräumen. Im Gegenzug sind die Apotheker verpflichtet, Versicherten dieser Krankenkasse stets ein rabattiertes Mittel auszuhändigen, auch wenn auf dem Rezept ein anderes Medikament steht. Voraussetzung ist, das es ein wirkstoffgleiches Mittel gibt und das der Arzt den Austausch nicht ausdrücklich auf dem Rezept ausgeschlossen hat.

Warum sind manche Medikamente zuzahlungsfrei?

Während das System der Rabattverträge bei Apothekern und Pharmafirmen ansetzt, versucht der Gesetzgeber hier, die Patienten selbst dazu zu bewegen, billigere (günstigere) Medikamente zu wählen: Die Krankenkassen können bestimmte Mittel von der Zuzahlung freistellen, wenn diese ein festgelegtes Preisniveau unterschreiten. Mittlerweile sind mehr als 12.000 Medikamente von der Zuzahlung befreit.

Kann ich bei dem Hin und Her auf die Qualität vertrauen?

Aufgrund des strengen Prüfverfahrens kann man in der Regel davon ausgehen, dass Präparate verschiedener Firmen mit dem gleichen Wirkstoff (sogenannte Generika) eine vergleichbare „Bioverfügbarkeit“ haben. Das heißt, von 5mg Amlodipin der Firma X landet genau so viel in meinem Blutkreislauf wie von 5mg der Firma Y. Ob aber die Kinetik (Wirkdauer) und die Verträglichkeit der Tabletten vergleichbar ist, hängt auch von der Verarbeitung und den enthaltenen Hilfsstoffen ab. Es kann also durchaus sein, dass das Mittel der Firma X gut vertragen wird und gut wirkt, dasjenige der Firma Y aber zu Allergie oder Unwohlsein führt. Einfaches Beispiel: Milchzuckerhaltige Tabletten können bei Menschen mit Laktoseintoleranz zu Übelkeit führen.

Wozu das Alles?

Das AVWG ist ein weiterer verzweifelter Versuch, die beständig steigenden Arzneikosten zu kontrollieren. Während der Aufwand für die ambulante Versorgung in den letzten Jahren nur leicht gestiegen ist – verschiedene Regelungen und Budgets haben keine wesentlichen Steigerungen zugelassen – steigen die Arzneikosten (und übrigens auch die Krankenhauskosten) trotz aller Anstrengungen weiter deutlich an. Das ist auch kein Wunder; ist doch die Ideologie der freien Marktwirtschaft kaum mit strengen Preisverordnungen vereinbar. Wenn man die gesetzgeberischen Klimmzüge im Original nachliest, weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Im Gesundheitswesen reichen marktwirtschaftliche Regulierungswerkzeuge offensichtlich nicht aus, um vertretbare Kosten und gleichzeitig eine gute (und gleiche!) medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Qual der Wahl

Konsequenzen für die Zusammenarbeit Arzt — Patient

Die scheinbare Beliebigkeit, mit der ein verordnetes Arzneimittel ausgewählt wird, sorgt bei vielen Patienten für Unbehagen. Sie haben sich ja nur widerstrebend und nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, eine Substanz einzunehmen. „Wenn es hier zugeht wie im Supermarkt, nehme ich lieber gar nichts ein!“ – eine verständliche Reaktion, aber schlecht, wenn es dadurch zu Mißtrauen und Mißverständnissen zwischen Arzt und Patient kommt.
Machen wir das Beste daraus und sprechen miteinander. Dabei können wir mehrere Fragen klären: Ist das Medikament wirklich erforderlich? Kann von vornherein ein rabattiertes Mittel verschrieben werden oder gibt es gute Gründe, bei einem bestimmten Präparat zu bleiben und die „Substitution“, das heißt den Austausch durch ein anderes Präparat, auszuschließen? Dies ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich, weil der verschreibende Arzt sonst in Gefahr gerät, wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise selbst in Haftung („Regress“) genommen zu werden.
Besteht Einigkeit darüber, welche Präparate tatsächlich eingenommen werden und in welcher Dosis? Auch der Apotheker weiß in vielen Dingen Rat (und natürlich kennt er sich hier manchmal besser aus als der Arzt).

Lange Rede, kurzer Sinn:
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker !

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